Lokalaugenschein Tatort Justiz 1. Teil
O-Ton Herbert Szlezak:“Erster öffentlicher Bürgeruntersuchungsausschuss im Beisein eines Richters.“
Landesgericht für Strafsachen Landesgerichtsstraße 11 1080 Wien Do 1. März 2018 11 Uhr bis 12.30 3. Stock, Saal 310 oder 302 Republik Österreich gegen Herbert Szlezak wegen übler Nachrede §§ 111 (1) 112 (2) StGB und Verleumdung § 297 StGB bezogen auf das facebook.com Postings:
„In Österreich von heute sitzen die gemeingefährlichsten Verbrecher nicht in der Strafanstalt Stein sondern in der Justiz.“ und dem Vorwurf des schweren Amtsmissbrauchs gegen eine Richterin.
Es ist dies ein Zitat von Dr. Karl Steinhauser. Herbert Szlezak Herbert Szlezak ist Präsident der Opferoffensive Generalbevollmächtigter der Partei BRAVO ÖSTERREICH und Sprecher der Aktionsplattform BÜRGER – DEMOKRATIE STATT PARTEIEN – DIKTATUR und Leiter des “ UNABHÄNGIGEN – AUSERPARLAMENTARISCHEN – BÜRGERUNTERSUCHUNGS – AUSSCHUSSES AUA der Missstände in der Justiz in den Fokus nimmt.
SFH-141183 (Protokoll über die Hauptverhandlung im Verfahren vor dem Einzelrichter)Erl. 611.710/33 – II.3/01091 Hv 93/17 p –
HAUPTVERHANDLUNGSTRAFSACHE:Gegen:AngeklagterHerbert SZLEZAKgeb. 03.04.1965
» Herbert Szlezak
· » » 11. April um 14:13 · » Wien
HAUPTVERHANDLUNGSTRAFSACHE:Gegen:AngeklagterHerbert SZLEZAKgeb. 03.04.1965
vertreten durch
Mag. Margrith Anna-Maria FREIBERGER Invalidenstraße 71030 Wien
Wegen:§§111 Abs 1 und 2, 297 Abs 1 zweiter Fall StGB
Ort: Landesgericht für Strafsachen WienZeit:1. März 2018, 11.00 Uhr
ANWESENDE:Einzelrichter:Mag. Dr. Apostol
Schriftführer:Bild- und Tonaufzeichnung ohne Schriftführer gemäߧ 271a Absatz 1 StPO, übertragen von FI Schachhuber
Anklägerin:StA Mag. Reiter
Angeklagter:Herbert SZLEZAK
Verteidiger:Mag. Juraczka für Dr. Harich für Mag. Freiberger,
SV erteiltPROTOKOLL:Die Sache wird aufgerufen.
Gemäß §271aAbs 1StPO wird die Protokollführung durch die Verwendung technischer Ein-richtungen zur Wort- oder Bildaufnahme unterstützt. Der gesamte Verlauf der Hauptver-handlung wird unmittelbar aufgenommen und dies allen Beteiligten zuvor bekanntgemacht
.StPOForm. Prot 10 (Protokoll über die Hauptverhandlung im Verfahren vor dem Einzelrichter)Erl. 611.710/33 – II.3/01091 Hv 93/17 p – 28(Bitte in allen Eingaben anführen)Landesgerichtsstr. 111080 WienTel.: +43 (0)1 40127-0 REPUBLIK ÖSTERREICHLANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN WIEN1 von 34[Bereitgestellt: 23.03.2018 13:43]
Eingangs der Verhandlung wird der Angeklagte aufgefordert, seine Kappe abzunehmen. Die-ser bringt vor, dass das nicht Abnehmen der Kappe nichts mit Respektlosigkeit zu tun hat, ertrage diese auch in der Synagoge, das hätte einen spirituellen Grund.
Einzelrichter: Was haben Sie für eine?Angeklagter
Hebert SZELZAK: Ich glaube an die mosaischen Gesetze.
Einzelrichter: Seit wann?Angeklagter
Hebert SZELZAK: Ich bin ursprünglich katholisch sozialisiert, aber ich bin aus-getreten aus der katholischen Kirche, weil die katholische Kirche für mich entartetes Christen-tum darstellt.
Einzelrichter: In der letzten Hauptverhandlung haben Sie keine Kopfbedeckung gehabt,sind Sie seither konvertiert?
Angeklagter Hebert SZELZAK: Ich trage normalerweise meine Kopfbedeckung schon.
Einzelrichter: Warum haben Sie sie das letzte Mal nicht getragen?
Angeklagter Hebert SZELZAK: Soweit ich weiß – ich kann mich jetzt nicht erinnern – aberwenn Sie das nervös macht oder irgendetwas, aber wie gesagt, ich trage sie auch in der Syn-agoge.
Einzelrichter: Hier tragen Sie sie nicht, nehmen Sie sie ab. Wir sind in einem Gericht!
Angeklagter Hebert SZELZAK: Ich habe gesagt, dass das nichts mit Respektlosigkeit zutun hat.
Einzelrichter: Dann können Sie sich ja abnehmen.
Angeklagter Hebert SZELZAK: Warum stört Sie das? Mir geht es besser.
Einzelrichter: Das ist eine Frage des Respekts.
Angeklagter Hebert SZELZAK: Ich habe gesagt, ich habe höchsten Respekt.
Einzelrichter: Dann nehmen Sie Ihre Kappe ab.
Angeklagter Hebert SZELZAK: Wenn das dann entspannter ist alles, dann nehme ich sieab für Sie.Angeklagter nimmt seine Kappe ab.
Angeklagter Hebert SZELZAK: Ich wollte Sie und niemanden damit nicht provozieren da-mit.
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Dem Angeklagten wird mitgeteilt, dass ihm und seiner Verteidigung ausreichend Zeit zur Vor-bereitung für die Hauptverhandlung eingeräumt wurde.Die Verhandlung ist öffentlich.Festgehalten wird, dass für die Öffentlichkeit zehn Sitzplätze im Saal zur Verfügung stehen.
Im Hinblick auf die Aufrufe des Angeklagten im Vorfeld der Verhandlung, im Saal einen„Bürgeruntersuchungsausschuss“ einzuberufen, wurde Saalschutz beigezogen und werden die Personalien der Zuschauer vor Eintritt in den Saal durch Beamte des Verfassungsschut-zes aufgenommen.
Festgehalten wird, dass sich die Zuseherin Mag. Claudia Österreicher bei Einlass in den Saallautstark über die vom Gericht angeordneten Einlasskontrollen mokiert. Sie wird ermahnt,dem Gericht den gebührenden Respekt zu erweisen. Darauf reagiert sie mit schallendem La-chen, wird noch einmal abgemahnt, sich ordnungsgemäß zu benehmen, bei der nächstenMeldung werde sie des Saales verwiesen.
Da die Zuseherin Mag. Claudia Österreicher ihr ungebührliches Verhalten nicht einstellt, wirdsie gemäß § 233 Abs 3 StPO des Saales verwiesen und den Beamten des Verfassungsschut-zes angeordnet, sie aus dem Saal zu entfernen.
Der Angeklagte Herbert SZLEZAK gibt über seine persönlichen Verhältnisse an:
Generalien AS 8 in ON 3 überprüft und ergänzt; seit in etwa einem halben Jahr in Pen
sion; monatliche Pension von Euro 1.400,– , exekutiert aufs Existenzminimum vom Or-den der Schulbrüder; ca. Euro 1.000,– monatlich abzüglich der Exekution; keinweiteres Einkommen; Schulden aus verlorenen Prozessen ca. Euro 50.000,–; keinVermögen; keine Sorgepflichten; StrRegA ON 13 wird verlesen: bislang gerichtlich un-bescholten
.Der Richter ermahnt den Angeklagten, aufmerksam der vorzutragenden Anklage und demGang der Verhandlung zu folgen.Die Anklägerin trägt die Anklagepunkte samt Begründung vor. Hierauf vergewissert sich derRichter dass der Angeklagte von Gegenstand und Umfang der Anklage ausreichend in Kennt-nis gesetzt ist.
Der Verteidiger erwidert, dass sich sein Mandant nicht schuldig bekennt.
Zur Öffentlichkeit wird vom Verteidiger gerügt, dass kein größerer Saal zur Verfügung stehtund dadurch nicht alle Leute zuhören können.Festgehalten wird, dass die Halbschriften der Schriftsätze des Angeklagten sowie sämtlichevon ihm vorgelegte Urkunden an den Verteidiger zur allfälligen Stellung von Beweisanträgen
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in der Hauptverhandlung retourniert werden.Der Richter belehrt den Angeklagten, dass er berechtigt sei, der Anklage eine zusammenhän-gende Erklärung des Sachverhaltes entgegenzustellen und nach Anführung jedes einzelnen Beweismittels Bemerkungen darüber vorzubringen.
Der Angeklagte Herbert SZLEZAK gibt zur Sache befragt an:Ich bekenne mich nicht schuldig.
Darf ich einmal grundsätzlich sagen, es ist nicht einmal noch abgeklärt, ob mich der Herr Mag.Juraczka vertritt, ich habe ihn heute das erste Mal gesehen eine halbe Stunde vor dieser Ver-handlung. Es ist die Frage, ob das eine ordentliche Verteidigung ist. Das ist substituiert wor-den diese Sache, es war also nicht möglich, mit diesem Verteidiger einmal zu sprechen.
Ich weiß nicht, ob er vorbereitet ist, ich hoffe, er ist sehr sympathisch, aber wie gesagt, wir hatten nur eine halbe Stunde und sind unten im Kaffeehaus gesessen. Das ist zu dieser Verteidi-gung.
Ich habe ihn von mir aus auch gar nicht beauftragt mich zu verteidigen. Ich frage Sie jetzt als Richter, der die Pflicht hat, mich zu manudozieren, was mache ich in so einem Fall,wenn ich eine halbe Stunde vor der Verteidigung – ich habe eine Strafandrohung von bis zu 5Jahren – meinen Verteidiger sehe, einen Pflichtverteidiger, das dritte Substitut vom Substitut.
Was mache ich da? Was würden Sie in meiner Lage machen, was empfehlen Sie mir im Zuge der Manduzierung?
Richter belehrt den Angeklagten, dass er gesetzmäßig vertreten ist.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Noch nicht, Sie haben mich nicht gefragt, sonst hätte ichdas gleich gesagt, aber ich habe ja nichts sagen dürfen.
Einzelrichter: Wir führen diesen Prozess jetzt durch, Sie können daran teilnehmen, Sie können sich weigern, hier etwas zu sagen, aber ich nehme an, dass Sie hier eine Aussagemachen wollen. Sie haben gesagt, Sie möchten hier eine Erklärung abgeben, bevor ich Ihnen Fragen stelle, das können Sie jetzt tun.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Aber ich frage Sie jetzt …
Einzelrichter: Ich stelle hier die Fragen.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich habe dem Verteidiger noch nicht bestätigt, dass er mein Anwalt ist.
Einzelrichter: Sie brauchen ihn nicht bestätigen, es wird Ihnen ein Verfahrenshelfer zu-gewiesen. Sie haben einen Verfahrenshilfeantrag gestellt, das ist Ihr Vertreter.
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Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ist das rein von der Strafprozessordnung.
Der Angeklagte wird ermahnt, mit dem Gericht nicht zu diskutieren.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Sie haben gesagt, ich bin jetzt im Wort.
Einzelrichter: Einmal die Grundregeln: grundsätzlich stelle ich die Fragen und Sie gebendie Antwort.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Aber Sie haben mir ja das Wort erteilt jetzt?
Einzelrichter: Sie können zur Sache, sprich zum Vorwurf, Stellung nehmen, sonst beginne ich mit den Fragen.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ist das ein Nichtigkeitsgrund, wenn ich keine gescheiteV erteidigung habe?
Einzelrichter: Wollen Sie jetzt zur Sache sprechen?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja, sicher, das ist ja zur Sache. Da geht es ja um meineSache, da geht es ja um meine Verteidigung. Ich bin angeklagt, ich habe eine 5 Jahre Strafan-drohung.
Einzelrichter: Das ist bereits geklärt, Sie sind ordnungsgemäß vertreten, wollen Sie jetztzur Sache aussagen , ja oder nein?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich will noch zur Anklage etwas sagen. Das ist unkorrekt,was Sie da vorgelesen haben und zwar der zweite, weil in dem Posting steht dann „korrupte Richterin“ und nicht „Dr. LAM-BÄR“. „Dr. LAM-BÄR“ habe ich namentlich nur genannt als mut-maßliche Täterin und bei dem anderen Posting – das war Tage später – „Korrupte Richterinmissbraucht Polizeieinheiten für rechtswidrige Zwangsenteignung“. Also das haben Sie unkor-rekt vorgelesen, bitte, das zu ändern. Übrigens ich bitte um wörtliche Protokollierung. Sie ha-ben gesagt, das wird aufgenommen. Also das ist unrichtig.
Zu der Anklage: Der springende Punkt ist ja, ob das fälschlich war, ob ich fälschlicherweisedas behauptet habe. Das ist natürlich, Verleumdung ist ein Verbrechen, wenn ich jemandensage, dass der ein Verbrechen begangen hat, irgendetwas schwer Kriminelles, Ehrenrühriges,das ist ein Verbrechen und ich finde das auch in Ordnung, dass da so ein starker Strafrahmenist, aber in meinem Fall ist es ja anders, weil ich habe das ja nicht fälschlicherweise getan.
Der Fall von dem Josef HOLZINGER, der rennt seit 43 Jahren durch ganz Österreich. Da sinddie Richter von halb Österreich schon alle befangen, weil sie schon damit zu tun gehabt ha-ben. Da sind 6.000 eindeutig beweisbare Fehlentscheidungen. Das sind 2.000 Verfahren unddas schöne an diesem Fall – was ungut für den Herrn HOLZINGER ist – er sagt, das ist ein
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Justizholocaust, weil der konnte kein Leben führen, der musste sich ständig vorbereiten aufseine Prozesse und warum? Gierige Nachbarn wollen seinen Grund haben, er ist ein Erb-bauer, er hat das lastenfrei und mit Veräusserungsverbot bekommen und irgendwer im Hinter-grund, ein reicher Industrieller, der wollte da Grundstücke haben. Also ich erzähle jetzt dieGeschichte, so wie ich sie recherchiert habe. Ich habe das recherchiert. Dieser Fall wurde anmich herangetragen nicht als Privatperson, sondern der Josef HOLZINGER hat sich gewandtan den Volksanwalt Dr. Karl Steinhauser, den Bundesparteiobmann und generalbevollmäch-tigten der Österreich-Partei, mit seinem Problem. Der HOLZINGER hat sich an die ganze Re-publik schon gewandt mit seinem Problem. Es haben sich da schon alle Justizminister undalle Bundeskanzler mit dem Fall HOLZINGER auseinander gesetzt und es hat sich halb Ös-terreich schon mit dem Fall auseinander gesetzt.
Eigentlich wäre das schon lange aus, wennder HOLZINGER nicht so eine großen Widerstandskraft hätte. Das ist ein Bauer mit einerSchulbildung, der hat 6 Jahre Schule oder so gehabt, also Hauptschule, er hat dann zum Stu-dieren angefangen, nur, dass er sich wehren kann gegen diesen ungerechtfertigten gemeinenAngriff gegen sein Eigentum.
Da geht es um Existenzvernichtung, da geht es um eine krimi-nelle Organisation, da geht es um ein kriminelles Komplott und das Traurige ist, dass da Justi-zorgane eine nicht unwesentliche Rolle spielen.
Einzelrichter: Was ist die Rolle der Frau Dr. LAM-BÄR?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Fragen Sie mich bitte später, lassen Sie mich einmal re-den, es geht um 5 Jahre für mich und das muss ja drinnen sein und das ist alles zur Sache,was ich sage. Offensichtlich werden bei manchen Gerichtsstellen – und ich habe da schon imJahr 2007 den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit – ich werde das auch alles ein-bringen – wie gesagt, ich bin nicht als Privatperson da, ich bin als Politiker da mittlerweile.Also der HOLZINGER hat sich gewandt an den Dr. Karl Steinhauser, den Staatswissenschaft-ler und Patrioten und Buchautor und Volksanwalt, er hat überhaupt den Begriff des Volksan-waltes geschaffen. Der Kreisky hat das dann von ihm übernommen den Begriff und da habensie versucht, dass er den Begriff nicht verwenden darf, der hat aber alles gewonnen. Also erist Volksanwalt.
Einzelrichter: Wir haben noch eine Stunde und Sie haben noch nichts über die Frau LAM-BÄR gesagt.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Sie müssen sich die Zeit nehmen. Wir werden heute sichernicht fertig, weil Sie werden sich das anhören.
Einzelrichter: Ich höre es mir an, wenn es zur Sache ist.
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Angeklagter Herbert SZLEZAK: Das ist alles zur Sache.
Einzelrichter: Sache ist die Frau Dr. LAM-BÄR.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich sage ihnen, wie ich dazu gekommen bin. Ich bin danicht als Privatmann. Es hat nicht der Herbert SZLEZAK gesagt, der HOLZINGER oder dieRichterin ist kriminell, sondern es sagt der Bundesparteiobmann der Partei „Bravo Österreich“.
Einzelrichter: Sie können hier Ausführungen machen, wenn diese bezüglich der FrauDr.LAM-BÄR sind.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Soweit sind wir noch nicht.
Einzelrichter: So weit sind wir, weil alles andere …
Angeklagter Herbert SZLEZAK unterbricht den Richter: Sie geben mir jetzt die Zeit, dassich eine zusammenhängende Darstellung vorbringen kann.
Einzelrichter: Nein.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Das ist aber kein faires Verfahren, was Sie da machen.
Einzelrichter: Ich erkläre es Ihnen ein Mal.
Angeklagter Herbert SZLEZAK unterbricht den Richter: Ich habe die Möglichkeit …
Einzelrichter: Wenn ich spreche, hören Sie zu.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich bin gerade bei der Gesamtdarstellung.
Einzelrichter: Sie können eine Darstellung zur Sache machen, heißt, dass Sie mir jetzt er-klären, warum Sie die Frau Dr. LAM-BÄR eine korrupte Richterin und eine Verbrecherin nen-nen, mutmaßliche Verbrecherin. Wenn Sie über andere Personen sprechen, dann ist dasvielleicht im weiteren Kontext dazugehörig, aber nicht zur Sache LAM-BÄR. Sie können etwaszur Frau Dr. LAM-BÄR sagen, aber nicht etwas über irgendwelche Volksanwälte.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Wie komme ich dazu, dass ich über die Frau Dr. LAM-BÄReine Aussage mache? Das muss ja einen Grund haben. Also das ist logisch für jeden denken-den Menschen, da brauche ich kein Jurist sein, dass das zur Sache gehört. Wie komme ich indiese Geschichte hinein. Dazu müssen Sie wissen, ich bin Gründer und Präsident des Opfer-schutzvereins „Opferoffensive“ und so komme ich überhaupt in die ganzen Geschichten hin-ein. Und warum habe ich einen Verein gegründet „Opferoffensive“? Das ist eine ganzinteressante Sache und das ist zu Pkt. A./ des Strafantrages, weil wie kommt einer dazu, dasser sagt, in Österreich von heute sitzen die gemeingefährlichsten Verbrecher nicht in der Straf-anstalt Stein sondern in der Justiz? Und das ist zur Sache, weil Sie klagen mich an deshalb.
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Einzelrichter: Ich gebe ihnen jetzt noch einmal die Gelegenheit zur Frau Dr. LAM-BÄR zusprechen, ansonsten werde ich in die Befragung einsteigen.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ist es richtig, Sie wollen lieber den Punkt B./ zuerst ma-chen? Für mich ist aber der Punkt A./ wichtiger, als der Punkt B./.
Einzelrichter: Es geht immer um die Frau Dr. LAM-BÄR. Sprechen Sie zu ihr?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Nein, ich habe das gar nicht so auf die Frau Dr. LAM-BÄRgemünzt das mit den gemeingefährlichsten Verbrecher, aber ich habe da eigentlich andereJustizorgane im Auge gehabt, natürlich gehört die Dr. LAM-BÄR auch dazu, weil sie hat denJosef HOLZINGER – also 30 Jahre Justizskandal …
Einzelrichter: Sie sollen nicht über andere Justizorgane sprechen sondern über die FrauDr. LAM-BÄR, wollen Sie das jetzt machen?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Gut, dann spreche ich über die Frau Dr. LAM-BÄR. Wiegesagt, ich habe mich da eingebracht als Generalbevollmächtigter der politischen Partei „Bra-vo Österreich“, die Korruption in Österreich bekämpft und als Sprecher der Aktionsplattform„Bürgerdemokratie statt Deutscher Parteidiktatur“. Wir haben im Jahr 2012 im Parlament eineAktion gemacht und da haben wir darauf hingewiesen, „Resolution für Österreich“, dass Ös-terreich ein korruptes Land ist und zwar im Zuge einer Parlamentsitzung.
Einzelrichter: Sie sind immer noch nicht bei der Frau Dr. LAM-BÄR, Sie sind jetzt im Parla-ment.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja, das ist aber wichtig, weil wir machen da einen Bürger-untersuchungsausschuss.
Einzelrichter: Nein, wir machen ein Strafverfahren gegen Sie.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja, aber wir machen einen Bürgeruntersuchungsaus-schuss. Wir haben darauf hingewiesen …
Der Angeklagte wird aufgefordert, das Reden einzustellen.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich bin bei meiner Gesamtdarstellung.
Einzelrichter: Wenn Sie nicht zur Sache reden …
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Das ist zur Sache. ich bin Lehrer, ein jeder Hilfsschüler er-kennt, dass das zur Sache gehört, weil es geht um eine kriminelle Justiz. Das ist eine Fragedes Respekts, dass Sie mir eine Gesamtdarstellung machen lassen. Der Angeklagte wird abgemahnt, dem Gericht den gehörigen Respekt entgegen zu bringen
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und auf Fragen des Gerichts adäquat zu reagieren.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Es kann ja nicht sein, dass Sie keine Zeit haben, dass Siemich anhören bei 5 Jahre Strafrahmen.
Einzelrichter: Wollen Sie meine Fragen beantworten, ja oder nein?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich werde sie beantworten, selbstverständlich, weil ich willja konstruktiv sein, ich will aber eine Lösung machen. Wenn Sie nur da sind, dass Sie eineKollegin schützen, auch wenn sie kriminell ist und wenn das Ihre Hauptaufgabe ist, müsste ichSie eigentlich als Richter ablehnen.
Einzelrichter: Wieso bezeichnen Sie die Frau Dr. LAM-BÄR als mutmaßliche Täterin einesgemeingefährlichen Verbrechens?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Es ist eindeutig beweisbar durch diese Beweismittel, diewir auch eingebracht haben, dass die Frau Dr. LAM-BÄR eine Amtshandlung beauftragt hatund die eigentlich gar nicht beauftragen darf und das ist ein schwerer Amtsmissbrauch.
Einzelrichter: Welche Amtshandlung?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Die Exekution vom HOLZINGER seinen Eigentum, in demFall diese Schätzung. Sie hat beauftragt diese Schätzung.
Einzelrichter: Sie meinen den Polizeieinsatz?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Den Polizeieinsatz. Es hat ja schon mehrere Polizeieinsät-ze gegeben. Wie gesagt, wie ich recherchiert habe, war ich einmal draußen und habe ein In-terview mit dem HOLZINGER gemacht, ich und der Dr. Wolfgang Lederbauer vom Verein[unverständlich], also wir unterstützen diese und machen den Bürgeruntersuchungsausschussund wir haben vor Ort einen Lokalaugenschein gemacht und wir haben ein Interview gemachtund er hat uns den Fall dargestellt.
Einzelrichter: Was ist mit dieser Schätzung nicht in Ordnung?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Nein, warte, da hat es eine Schätzung gegeben, die ersteSchätzung haben wir verhindert und zwar insoferne – da waren wir auch da und haben eineDemonstration gemacht und wir haben alles aufgenommen und da gibt es Bildmaterial unddas würde ich auch gerne als Beweismittel vorführen – und der HOLZINGER hat aber dasganze Haus verschraubt und verbarrikadiert, so, dass niemand hinein kommt und der Schät-zer ist nicht hinein gekommen – das war eine illegale Schätzung – und hat nur von außen ge-schätzt, aber kann den Wert nicht schätzen, wenn er nicht hinein kommt. Das war die ersteGeschichte.
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Einzelrichter: Herr SZLEZAK, Sie waren ja Lehrer – was ist für Sie ein Verbrecher?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ein Verbrecher ist jemand, der gegen den im Strafgesetzangeführt als Paragraphen verstößt.
Einzelrichter: Also Verbrechenstatbestände? Amtsmissbrauch z.B.?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Für uns im Sinne des Gesetzes ist das ein Verbrecher.
Einzelrichter: Ein Verbrecher ist, wer ein Verbrechen begeht?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja.
Einzelrichter: Hat die Frau Dr. LAM-BÄR irgendwann ein Verbrechen begangen?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja.
Einzelrichter: Welches?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Amtsmissbrauch.
Einzelrichter: Wodurch?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Erstens: Die Frau Dr. LAM-BÄR ist ausgebildete Juristinund sie müsste wissen, dass es gar keinen Titel gegeben hat für diese Vollstreckung. Da gibtes einen Notariatsakt, der ist aber sittenwidrig, das ist eindeutig beweisbar. Der haltet her fürden Titel. Erstens: Es gibt keinen Titel für diese Zwangsexekution und das Zweite ist, sie wur-de mehrfach – und sie hat sich sogar selber als befangen erklärt, sie wurde von der Gerichts-vorsteherin für befangen erklärt – vom Landesgericht Wels für befangen erklärt.
Einzelrichter: Aber in anderen Verfahren?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Nein, sie ist Zeugin in dem gleichen Verfahren mit derVolksbank und ist 3x als Zeugin aufgetreten und da braucht man kein Jurist sein, jeder Hilfs-schüler kann das nachvollziehen, wenn sie Zeugin in einem Verfahren ist, kann sie nicht Rich-terin sein.
Einzelrichter: Sie sagen zum einen, dass sie das Verfahren nicht durchführen dürfte, weilsie befangen ist?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Das ist Amtsmissbrauch.
Einzelrichter: Es gibt aber jetzt die Verfahren, die ja abgenommen wurden wegen Zeugen-eigenschaft – das war ein Zivilverfahren – und hier ist das Exekutionsverfahren, das eine hatmit dem anderen nichts zu tun, wenn man in einem Verfahren befangen ist, ist man es im an-deren nicht.
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Angeklagter Herbert SZLEZAK: Das hat schon damit zu tun und der Oberste Gerichtshofhat das genau ausformuliert, „schon der Anschein der Befangenheit“ und das ist ja inter-essant, halb Österreich ist befangen und die waren nicht involviert in die Sachen und dieLAM-BÄR ist seit 30 Jahren involviert und die ist nicht befangen? Das ist doch lächerlich.
Einzelrichter: Respektieren Sie Gerichtsentscheidungen, wenn sie rechtskräftig sind?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Nein, weil ich muss Ihnen sagen, wir sind schon langedavon überzeugt, dass wir kein Rechtsstaat sind und das Problem sind ja nicht nur die Gerich-te alleine, sondern die Staatsanwaltschaft, weil die Staatsanwälte gegen korrupte Richter nichtvorgehen.
Einzelrichter: Gut, das ist ein wichtiger Punkt – das heißt , das Exekutionsverfahren, dasdie LAM-BÄR führt: Wenn die Rechtsmittelgerichte alles für in Ordnung befinden, ist Ihnendas gleich?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja, wenn sie die Beweise nicht würdigen, weil dann ma-chen sie sich ebenfalls des Amtsmissbrauches schuldig und das Problem ist ja, dass es da jaum ein Justizdomino geht, weil da haben bis hinauf zu den Höchstgerichten jetzt mittlerweile150 Richter eindeutig beweisbar ein Fehlurteil aus Kollegialität oder weil sie zu faul waren,dass sie sich mit den Beweisen beschäftigen – ich will ja nicht sagen, dass alle da kriminelleAbsichten gehabt haben, aber offensichtlich – das Schöne ist – der Fall HOLZINGER ist be-weisbar und der ist wasserdicht und das ist unangenehm für die Justiz. Vielleicht sind Sie be-fangen, weil Sie auch ein Richter sind und Sie wollen jetzt die Richter schützen, aber ich sageIhnen, die faulen Äpfel müssen endlich entfernt werden aus unserer Justiz.
Einzelrichter: Sie haben ja Eingaben an mich gerichtet, da schreiben Sie in der letzten Ein-gabe etwas von einer Justizverschwörung aus Kinderschändern?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja, das stimmt, und gerade das Straflandesgericht ist einHaupttatort.
Einzelrichter: Was hat die LAM-BÄR damit zu tun, die ist in Vorarlberg?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich habe das ja nicht über die LAM-BÄR gesagt. Oberös-terreich ist genau so verseucht, der Gerichtsstand Wels ist ein Verseuchter. Die haben dasVerfahren gegen den Pädophilenring in Goisern geführt von der Staatsanwältin Chalupski, diedann befördert wurde.
Einzelrichter: Das heißt, Gerichtsentscheidungen nehmen Sie nicht zur Kenntnis?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Nein, wenn sie korrupt sind.
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Einzelrichter: Das selbe gilt auch für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Schauen Sie, Sie wollen mir jetzt einen Strick drehen, aberich sage Ihnen etwas …
Einzelrichter: Ich stelle Ihnen eine konkrete Frage.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Darf ich replizieren, das ist zur Sache: Vor nicht einmal ei-nem Jahr war ein Staatsakt im Parlament, hier in Wien, da war die ganze Regierung ver-sammelt, es war das Parlament versammelt, es war der Bundespräsident versammelt und eswar eine Geste für die Opfer, für die Missbrauchsopfer aus den Heimen und Internaten – dieganze Republik war da – und die Eröffnung hat die Frau Präsidentin Bures gemacht und siehat sich hingestellt und hat gesagt: „Wir haben vertuscht“. Nachher ist der Kern gekommen,der Bundeskanzler: „Wir haben vertuscht“. Nachher ist gekommen der Vizekanzler Mitterleh-ner: „Wir haben vertuscht“. Dann ist der Präsident des Bundesrates gekommen und hat ge-sagt: „Wir haben vertuscht“. Und dann ist noch der Kardinal Schönborn gekommen: „Wirhaben vertuscht“. Ich gehe davon aus, die Staatsspitze gibt zu, dass vertuscht wurde, dieserganze Missbrauch, über Jahrzehnte wurde der vertuscht. Der Missbrauch in den Kinderhei-men und der Missbrauch in den katholischen Internaten.
Einzelrichter: Wir sind jetzt nicht bei den Kindern.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Tausend Täter, keine Opfer. Und wer hat vertuscht: DieJustiz hat vertuscht.
Einzelrichter: Wir sind jetzt nicht bei den Kinderheimen, wir sind bei der Frau LAM-BÄR.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Sie haben mich gefragt wegen den Kinderschändern.
Einzelrichter: Gegen die Frau LAM-BÄR sind 11 Anzeigen eingebracht worden, alle Anzei-gen sind von der Staatsanwaltschaft entweder eingestell , die letzten Anzeigen, vor allem An-zeigen, die Sie oder der von Ihnen angesprochene zu Exekutierende gestellt haben, sind vonden Staatsanwaltschaften jeweils schon a limine zurückgelegt worden mangels Anfangsver-dacht. Sagen Sie jetzt, dass alle diese Entscheidungen …
Angeklagter Herbert SZLEZAK unterbricht den Richter: Ja, sage ich.
Einzelrichter: … Amtsmissbräuchlich im Zuge eines Komplotts passierten?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja, sage ich. Schauen Sie, es ist eindeutig. Sie brauchensich ja nur die Anzeigen durchlesen. Das, was da drinnen steht und der Hinweis auf die Be-weismittel, wenn das kein Anfangsverdacht ist, was ist ein Anfangsverdacht und der HOLZIN-GER hat auch diese Staatsanwälte alle angezeigt, nur das Problem ist: Staatsanwälte gehen
StPOForm. Prot 10 (Protokoll über die Hauptverhandlung im Verfahren vor dem Einzelrichter)Erl. 611.710/33 – II.3/01091 Hv 93/17 p – 2812 von 34
gegen Richter nicht vor und die Justiz ist korrupt. Ich hoffe, dass Sie kein Teil der korruptenJustiz sind, aber es könnte auch sein, dass Sie auch dazu gehören.
Einzelrichter: Das heißt, es gibt ein Komplott der Staatsanwaltschaft und des Landesge-richtes, wo hier Amtsmissbräuche von der Dr. LAM-BÄR vertuscht werden, verstehe ich Sierichtig?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja, ist richtig.
Einzelrichter: Und noch einmal zu diesem Amtsmissbrauch: Sie haben gesagt, sie ist dieausgeschlossene Richterin – das ist der eine Punkt – und das Zweite ist, dass Sie sagen, esgibt gar keinen gültigen Exekutionstitel. Und dass das Oberlandesgericht als Rechtsmittelin-stanz das anders sieht, ist Ihnen wurscht, weil das ist Teil der Korruption?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja. Es hat die .BIA schon – das Büro für interne Angele-genheiten – das untersucht und sie hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert, ihnen den Ermitt-lungsantrag zu geben. Das gibt es aktenmäßig. Ich habe da jetzt ein Schreiben – das kann ichauch einbringen – vom Prof. Dr. Holländer, der schreibt an den Justizminister eben diese Sa-che und er bezieht sich auf das, dass die .BIA – und das sind superausgebildete Polizisten,die haben viele Fälle über die .BIA gefahren – und die .BIA sagt selber und die Beamten – dakönnen wir einen vorladen – dass sie oft Fälle haben, die sind eindeutig, aber die Staatsan-waltschaft ermittelt nicht und bei der ganzen Kinderschänderei hat die Staatsanwaltschaftnicht ermittelt. Es sind keine Täter verurteilt worden, tausende Opfer, keine Täter und ich kannIhnen auch sagen, wo die sitzen, wenn Sie es wissen wollen.
Einzelrichter: Am 27.11. sind Sie ja einvernommen worden als Beschuldigter und dort ha-ben Sie auch – so wie heute – den Vorwurf des Amtsmissbrauches gegen die Dr. LAM-BÄRerhoben.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Stimmt.
Einzelrichter: Sind Sie davon überzeugt, dass das stimmt, dass sie einen Amtsmissbrauchbegangen hat?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja.Keine Fragen der Staatsanwaltschaft.
Verteidiger: Zum Punkt II./ haben Sie den Vorwurf an die Frau Dr. LAM-BÄR, dass sie ebendiese Zwangsversteigerung Ihrer Meinung nach rechtswidrig betrieben hat gegen den HerrnHOLZINGER und dadurch sozusagen ihr Amt nicht ordnungsgemäß ausgeübt hat, für richtiggehalten, sei es jetzt drum, dass das stimmt, sei es drum, dass es nicht stimmt, Sie sind sel-
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ber kein Gericht, Sie können das nicht festsetzen, aber Sie haben das für richtig gehalten?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich bin der Überzeugung, dass bei einer objektiven Prü-fung das heraus kommt, dass das ein kriminelles Komplott gegen den HOLZINGER ist unddass die LAM-BÄR ein Teil dieses Komplottes ist, nicht nur die LAM-BÄR, auch der RichterFUCHS.
Verteidiger: Das heißt, Sie halten es heute immer noch so?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja und ich glaube, dass das eindeutig beweisbar ist, voneiner nicht befangenen Justiz, außer Sie kommen unter Druck von Ihren Vorgesetzten oder esist karriereundienlich, weil Sie da Ihre Kollegen anschwärzen, das könnte sein, aber ich hoffe,dass Sie die Courage haben, dass Sie Richter geworden sind, weil Sie die Wahrheit suchenund weil Sie das Recht durchsetzen wollen und nicht, weil Sie sich einfach wichtig machenwollen oder irgendetwas.
Verteidiger: Gehen wir weiter zum Pkt. I./. Da geht es um üble Nachrede im Strafantrag. Dahaben wir mehrerer Teile schon im Pkt. A./, am 9. Juli im Facebook ein Posting: „In Österreichvon heute sitzen die gemeingefährlichsten Verbrecher nicht in der Strafanstalt Stein, sondernin der Justiz“, da haben Sie dieses Komplott – so wie es vorher vom Rat befragt worden sindoder wie Sie es auch immer nennen – gemeint?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja, ich habe das gesagt und ich kann das beweisen.
Verteidiger: Sie haben aber hier grundsätzlich nicht eine Person angegriffen, sondern allge-mein das System, habe ich das so richtig verstanden?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich bin auch bereit Namen zu nennen.
Verteidiger: Bleiben wir bei den Fragen.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich würde das gerne jetzt ausführen, wenn der Richtermich nicht lässt, dann lassen Sie mich, dass ich das ausführen kann.
Der Angeklagte wird ermahnt, auf die Fragen zu antworten.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Dann darf er aber fragen, wie er will und nicht, wie Sie wol-len.
Verteidiger: Damit wir einmal das Basic drinnen haben, dass wir einmal eine Antwort ha-ben: Der zweite Teil von dem Posting A./ vom 9. Juli ist dann „Mutmaßlicher Täter: Dr. Elisa-beth LAMBÄR“, ist da jetzt gemeint – weil Sie schreiben „mutmaßlich“, Sie sind sich jetzt nichtsicher, es ist möglich oder was ist da gemeint?
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Angeklagter Herbert SZLEZAK: Schauen Sie, es war das, ich habe ja das nicht ins Blauegesagt. Ich habe einmal telefoniert eine halbe Stunde mit der Frau Dr. LAM-BÄR und da warsie eigentlich sehr vernünftig am Telefon und ich habe gesagt, dass das so nicht geht. Ichhabe ihr gesagt, dass wir einen Bürgeruntersuchungsausschuss machen und dass wirschauen, dass das ein faires Verfahren ist. Dann habe ich sie persönlich kennen gelernt beieinem Verfahren in Frankenmarkt, da habe ich mich ihr vorgestellt und habe ihr gesagt: „Wirsind da, wir kommen aus Wien, weil wir dann dieses Verfahren als Bürgeruntersuchungsaus-schuss machen“ und sie hat dieses Verfahren geführt …
Es entsteht eine unverständliche lautstarke Diskussion zwischen Verteidiger und dem Ange-klagten.
Der Richter ermahnt den Angeklagten abermals, Diskussionen zu unterlassen unddie Fragen zu beantworten.
Angeklagter Herbert SZLEZAK zum Richter: Ich lehne Sie dann ab.Festgehalten wird, dass ein Zuschauer aus dem Zuschauerraum den Angeklagten anspricht.Der Richter fordert den Zuschauer auf, seinen Namen bekannt zu geben.Dieser entgegnet (entrüstet): Ich habe mich bereits ausgewiesen.
Der Richter ordnet dem Verfassungsschutz an, die Identität des Störers festzustellen.
Dieser entgegnet: Ich bin das Opfer! Und ich werde beweisen …
Einzelrichter: Zeigen Sie mir bitte Ihren Ausweis.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Er ist das Justizopfer HOLZINGER und er macht ein Mar-tyrium durch, weil es korrupte Richter gibt!Ein anderer Zuseher im Saal übergibt dem Angeklagten aus dem Zuschauerraum heraus eineUnterlage.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Schauen Sie, da sitzt ein Opfer von Ihnen. Zwei Tage ist erwegen Ihnen im Häfn gesessen!Die Identität des ersten Störers wird vom Saalschutz festgestellt mit Josef HOLZINGER.Der Zuschauer Josef HOLZINGER wird ermahnt, jegliche Gesprächsführung und Kontaktauf-nahme mit dem Angeklagten während der Verhandlung zu unterlassen, im Wiederholungsfallwird er des Saales verwiesen. Selbiges gilt, wenn er die Verhandlung durch weitere Zwi-schenrufe stört.Zweiter Störer (schreit): Mein Name ist Wolfgang HIRSCHENBERGER! Ich bin ein Opfer!Sie sind kriminell! Sie haben sich strafbar gemacht! Sie sind nicht besser als die Person! Sie
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sind ein Krimineller!
Einzelrichter: Schaffen Sie es, das Reden einzustellen?
Wolfgang HIRSCHENBERGER (schreit): Sie sind ein Krimineller!
Der Richter beschließt den Ausschluss des Wolfgang HIRSCHENBERGER von der weiterenVerhandlung gemäß § 233 Abs 3 StPO, weil er dem Gericht nicht die gebührende Achtungentgegen bringt und diesem Straftaten vorwirft. Die Entfernung des Störers aus dem Gerichts-saal wird angeordnet.
Wolfgang HIRSCHENBERGER (schreit weiter): Sie sind kriminell! Sie sind ein Missbrauch-stäter! Das sage ich öffentlich! Das schreibe ich auf Facebook! Und auch das Justizministeri-um weiß Bescheid!
Einzelrichter: Wenn Sie wollen, kann ich Sie auch direkt ins Gefängnis einliefern lassen.
Wolfgang HIRSCHENBERGER (schreit immer lauter): Das hatten wir schon einmal! undzwar unter vorgespiegelten, erstunkenen, erlogenen Haftgründen! Ihre Laufbahn als Richterhängt an einem seidenen Faden! Sie werden dieses Verfahren nicht weiter führen! Oder ha-ben Sie gedacht, das bleibt ohne Folgen für Sie! Das hat Folgen, was Sie machen! Ihre Straf-taten haben Folgen! Sie sind charakterlich ungeeignet, um als Richter hier weiter zu machen!Und sämtliche Anzeigen wurden abgewiesen, weil Sie gedeckt werden!
Wolfgang HIRSCHENBERGER kann schließlich vom Saalschutz aus dem Saal entfernt wer-den. Keine weiteren Zwischenrufe.
Verteidiger: Wenn Sie einen Ablehnungsantrag wünschen, müssen Sie mir das sagen.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja, ich würde gerne den Richter Apostol ablehnen.
Verteidiger: Und warum?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Er ist offensichtlich befangen, weil es um seine Kollegengeht und er muss die Kollegen schützen und darum würde er gerne das Verfahren so schnellwie möglich durchführen und am liebsten würde er mich vielleicht psychiatrieren lassen, weilihm das nicht gefällt, weil ich sage, dass die Justiz als Täterschutzkartell und zwar in Bezugauf Kinderschänder steht.
Einzelrichter: Stellen Sie jetzt einen Antrag?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Fragen Sie mich zuerst weiter, machen wir das später.
Verteidiger: Was ich jetzt nicht verstehe, zu I./ A./ haben Sie mir erklärt, da waren allgemei-ne Vorwürfe an die Justiz und nachher steht dann „sowie mutmaßlicher Täter: Dr. Elisabeth
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LAMBÄR“. Ich sage jetzt noch einen Satz, bevor ich Sie frage: Ich verstehe das gar nicht, dassind zwei unabhängige Dinge voneinander. Ich verstehe den Zusammenhang eigentlich über-haupt nicht von den Postings. Da eiern Dinge im luftleeren Raum herum, anders ausgedrückt:Was meinen Sie damit überhaupt?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Wie komme ich auf diese Formulierung? Diese Formulie-rung habe ich abgewandelt, und zwar hat der Dr. Steinhauser ein Buch geschrieben als Stu-dent, als Politikwissenschafts- oder Staatswissenschaftsstudent „Wohin gehst du meinglückliches Österreich“. Und da hat er hinein geschrieben „in Österreich von heute sitzen diegemeingefährlichen Verbrecher nicht in der Strafanstalt Stein sondern – nicht in der Justiz – inder Politik“. Hat er gesagt. Und er ist dann verfolgt worden und er hat dann aufgezeigt dieMissstände in der Republik und dieses Buch ist wie eine Bombe eingeschlagen. Er mussteÖsterreich verlassen, er ist gewarnt von einem Freund vom Bundeskanzler Klaus, von einemPrimarius, der hat gesagt, er soll sich absetzen, weil die wollen ihn mit der Psychiatrie ausdem Verkehr ziehen, weil das wie eine Bombe eingeschlagen hat. Er hat da angegriffen dasganze System und die waren beleidigt. Der Karl Steinhauser ist zu Hause über die Mauer ge-krochen, geklettert, ist in den Zug eingestiegen und ist nach Deutschland, nach München ge-fahren und hat um politisches Asyl angesucht wegen seinem Buch, weil er warausgeschrieben in Österreich und sie hätten ihn zwangspsychiatriert wegen seinem Buch. Siehaben gesagt, sie geben ihm kein politisches Asyl, aber er kann dort weiter studieren und erhat dort weiter studiert. Dann war in Österreich ein politischer Wechsel, Bruno Kreisky ist andie Macht gekommen und da hat der Steinhauser sich gedacht, er stellt sich …
Verteidiger versucht, dem Angeklagten eine Frage zu stellen.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Lassen Sie mich, das gehört zu dieser kriminellen Justiz!
Verteidiger: Sie würden sich selbst helfen, wenn Sie mich die Frage einmal stellen lassen.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich will ja …Angeklagter wird abermals ermahnt, auf die Fragen zu reagieren.
Verteidiger: Kam es Ihnen jetzt darauf an, die Dr. LAM-BÄR persönlich herabzusetzen mitdem „mutmaßlichen Täter Dr. Elisabeth LAMBÄR“ …
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Na, mutmaßlicher Täter …
Verteidiger: Lassen Sie mich bitte die Frage stellen, sonst geht es ja nicht!
Verteidiger: … oder wollten Sie das politische System oder die Justiz in Österreich, wieschon im ersten Halbsatz dieser Äußerung kritisieren bzw. aufzeigen, dass da einiges schief
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läuft? Was wollten Sie mit dieser Äußerung?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich wollte mit dieser Äußerung zeigen, dass unser Rechts-staat massiv in Gefahr ist. Wir haben 2012 schon die Aktionsplattform „Justiznotstand“ ge-gründet gehabt. Seitdem ich weiß, was hier los ist, bin ich, glaube ich, nicht mehr in einemRechtsstaat in Österreich. Natürlich, zum Glück gibt es noch ordentliche Richter, die sind aberin der Minderheit. Die Führung haben übernommen die kriminellen Richter. Ich wollte es allge-mein sagen.
Der Angeklagte wird neuerlich ermahnt, sich die Fragen anzuhören.
Verteidiger: War für Sie die Systemkritik wichtiger als – anders ausgedrückt: Sie wollten dieFrau Dr. LAM-BÄR jetzt nicht persönlich herabsetzen?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Der erste Satz war eigentlich über das System. Ich redevon viel gravierenderen Sachen, weil wenn Kinderschänder geschützt werden von der Justizund weitere Straftaten begehen, dann ist das viel ärger …
Einzelrichter: Also ja.
Verteidiger: Zum Faktum I./B./, da war ein zweites Posting am 15.7.2017, da steht: „Kor-rupte Richterin Frau Dr. LAMBÄR“.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Das stimmt nicht, da habe ich nur geschrieben: „KorrupteRichterin“. Ich habe nur einmal gesagt „mutmaßliche“, schwerer Amtsmissbrauch, da habe ichsie namentlich erwähnt und nachher habe ich nur gesagt allgemein „korrupte Richterin miss-braucht Polizeieinheiten“. Da waren 30 Polizisten mit Hunden im Staffel!Verteidiger: Frau Dr. LAM-BÄR würde da gar nicht hineingehören?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Das gehört da nicht hinein, das haben sie hinein geschrie-ben, damit sie mir das anhängen können!
Verteidiger: Das heißt, Sie haben das allgemein formuliert gehabt und nicht den Namen ge-nannt?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja.
Verteidiger: Noch einmal – Sie wollten die Frau Dr. LAM-BÄR jetzt persönlich nicht inirgendeiner Weise …
Angeklagter Herbert SZLEZAK (unterbricht): Na schauen Sie, dadurch, dass es Beweisegibt
…
Verteidiger: Das ist jetzt etwas anderes, das ist jetzt die Sache mit der Zwangsverstei-
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gerung, wo Sie glauben …
Angeklagter Herbert SZLEZAK (unterbricht): … dass das ein Amtsmissbrauch ist!
Verteidiger: Wo Sie glauben, es ist ein Amtsmissbrauch?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich bin davon überzeugt, dass das ein Amtsmissbrauch istund ich bin überzeugt, dass das eine korrupte Sache war.
Verteidiger: Sie glauben, es ist ein Amtsmissbrauch, wenn ein befangener Richter dasmacht?
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ja, und wenn es keinen Titel gibt dafür, ist es ein Amts-missbrauch und da können Sie mir erzählen, was Sie wollen!
Der Angeklagte verfällt neuerlich in einen Redeschwall und wird gemäß § 234 StPO zur Ord-nung ermahnt, das Reden einzustellen, widrigenfalls er des Saales verwiesen wird.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich bin angeklagt und ich muss die Möglichkeit haben,dass ich das darstelle.
BESCHLUSSauf Eröffnung des BeweisverfahrensVerteidiger ersucht um kurze Unterbrechung der Verhandlung, um sich für die zu stellendenAnträge vorzubereiten.
Die Verhandlung wird um 11.55 Uhr unterbrochen.Fortsetzung um 12.05 Uhr.
Vor dem Saal wartenden weiteren Zuschauern wird die Gelegenheit gegeben, die freigewor-denen Sitzplätze aufzufüllen.
Verteidiger beginnt zu plädieren. Der Richter weist darauf hin, dass dies kein Antrag sei undfragt, ob es denn Anträge gebe.Der Angeklagte läuft im Saal herum und wird aufgefordert, sich hinzusetzen.
Angeklagter Herbert SZLEZAK: Ich hole nur Beweismaterial, nicht nervös werden.Dem Angeklagten wird neuerlich angeordnet, sich zu setzen.
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Der Verteidiger stellt Beweisanträge wie folgt:
Thema: Da beginnt bereits das Beweisthema, nämlich Beweisthema ist die Befangen-heit der Richterin Dr. Elisabeth LAM-BÄR in diversen Z-Verfahren beim BG Vöckla-bruck, die Teilnahme in der Folge an Teilen des E-Verfahrens bei derZwangsversteigerung und aufgrund dessen, dass der Angeklagte auch heute noch derMeinung ist, das ist nicht rechtens und das ist Amtsmissbrauch.
Der Beweiszweck ist:Die Richterin hat im Verfahren 105 E 905/13s des BGVöcklabruck, also aktuell, trotz ih-rer Befangenheit in derselben Exekutions- und Kreditkausa, in der sie bereits 3x alsZeugin vernommen wurde und auch vor der Gerichtsvorsteherin des BG Vöcklabruckzu 4 Nc 9/13d und vom Landesgericht Wels zu 23 Nc 24/97 und 1Cg174/97s und 23 Nc69/00w sowie OLG Linz 5 Nc 163/98 für befangen erklärt wurde und dennoch offensicht-lich vorsätzlich und deshalb amtsmissbräuchlich die rechtswidrige Zwangsexekutiondes Erbbauern Josef HOLZINGER betreibt oder allenfalls dadurch den Glauben des An-geklagten verursacht, es sei so – möglicherweise auch irrig – dass sie das als amts-missbräuchlich betreibt.
Beweismittel sind die vorgelegten Beweismitteln .A./ 1./ bis.A./ 21./ der Zeugenaussage.
Einzelrichter: Sie haben noch ist nichts vorgelegt.
Verteidiger: Es ist zuerst einmal sowieso die Erklärung notwendig, weil wer weiß, was wirdann noch brauchen oder nicht brauchen.
Dann die Zeugenaussage Josef HOLZINGER – es sind nämlich verschiedene Formendes Beweisantrages – als Beweis sind die Zeugen Josef HOLZINGER, Reitenberg 7,4873 Frankenburg, Robert AZMÜLLER, Leitenstraße 23B, 4540 Bad Hall, Klaus GRU-BENHUBER, Subiakostraße 8/2, 4550 Kremsmünster; Leo AUER, Gaissau 112, 5421Krispl und Josef BLÖCHLDRAXLER, Davidschlag 31, 4202 Hellmonsödt. Dazu werdenauch beantragt die Anwälte Dr. Christoph ROGLER, Stelzhammerstraße 9, 4400 Steyr;Mag. Werner LANDL, Stadtplatz 36, 4840 Vöcklabruck; Mag. Thomas HANSBAUER, Bu-chenau Schießstadtstraße 12, 4048 Buchenau. Von den Richtern: Mag. DORNER-ZONER, Dr. LAM-BÄR und Dr. FUCHS als Zeugen. Das betrifft alle das BG Völcklabruck.Von der Staatsanwaltschaft WELS: Dr.Friedrich KÖHL, nunmehr bei der Staatsanwalt-schaft Korneuburg und Dr. Christine CHALUPSKY, derzeit leitende Staatsanwältin beider StA Salzburg. Diese waren eben mit dem damaligen Verfahren und der Befangen-heit und der Zulässigkeit befasst. Insbesondere die Anwälte können natürlich zu den Hintergründen auch mehr sagen, in-wieweit diese Verstrickungen vorhanden waren mit der Volksbank, dem Nachbarn, hier
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gibt es eben augenscheinlich – nach der Meinung des Angeklagten – ein Zusammen-spiel zwischen Volksbank, Gericht und vor allen Dingen dem Nachbarn, der rechteinflussreich war und eben reflektiert hat auf die Liegenschaften des Herrn HOLZIN-GER. Das war auch der Grund, weswegen diese Dinge in Gang gekommen sind, da jader ursprüngliche Liegenschaftserwerb lastenfrei vonstatten ging. Jetzt gibt es noch umfangreiches Material zur Verteidigung, Wahrheitsfindung, Aufklä-rung des Sachverhaltes usw., da werden diverse OGH-Entscheidungen beantragt undzwar betreffend wiederum Befangenheit und rechtswidrige Handlungen oder möglicherechtswidrige Handlungen von Dr. LAM-BÄR die Justizakte 105 E 905/13s – ich glaube,der wurde schon erwähnt, da gibt es auch dazu 5 E 2321/95 b – mehrbändig – dann35C 919/16h – das ist der aktuelle – 1 C 175/93a, 2 C 674/92i, 2 C 131/91k,102C137/13x, 2 C 864/05b, 4 Nc 9/13d, 3 C 1.224/97a und 1 C 218/97t . Hierzu gehört23Nc 24/97 – da ist kein Prüfzeichen angeführt. 2 C 485/00k mit dem Verfahrenshilfeakt23 Nc 69/00w, 1 C 505/99x, 4 Nc 14/14s, 1 C 297/97y, 2 C 227/81, 2 C 29/82, 2 C 283/80,2C 52/82, 2 C 34/83, 2 C 403/89 des BG Vöcklabruck und des
……….
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert SZLEZAK, geboren am 03.04.1965, wegender Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB unter Anwendung des § 28Abs 1 StGB nach § 111 Abs 2 StGB zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à € 4,–verurteilt …
In der Strafsache gegen Herbert SZLEZAK, geboren am 03.04.1965, wegen§§ 111 Abs 1 und 2; 297 Abs 1 zweiter Fall StGB wird die gegen das Urteil desLandesgerichtes für Strafsachen Wien vom 01.03.2018, AZ 91 Hv 93/17p, angemeldeteI./ Berufung wegen SchuldundII./ Berufung wegen Strafeinnerhalb offener Frist wie folgt ausgeführt:Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert SZLEZAK, geboren am 03.04.1965, wegender Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB unter Anwendung des § 28Abs 1 StGB nach § 111 Abs 2 StGB zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à € 4,–verurteilt und von dem unter Punkt II./ des Strafantrags erhobenen Vorwurfs, er habe am27.11.2017 in Wien Dr. Elisabeth LAM-BÄR, Richterin des Bezirksgerichts Vöcklabruck,dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt, dass er sie einer von Amtswegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung, nämlich des Verbrechens desMissbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Absatz 1 StGB, falsch verdächtig habe, obwohl erwusste, dass die Verdächtigung falsch ist, indem er in seiner Beschuldigteneinvernahmeangab, der Amtsmissbrauch der Richterin Dr. LAMBÄR sei eindeutig beweisbar undoffensichtlich und Dr. LAM-BÄR habe die Maßnahmen der Zwangsversteigerung JosefHOLZINGER angeordnet, obwohl dies rechtswidrig gewesen sei, da sie vom OGH in diesemFall für befangen erklärt worden sei und auch Zeugin in diesem Verfahren sei, gemäß § 259 Z3 StPO freigesprochen.Das Urteil wird zur Gänze angefochten. DVR: 0670383 31 St 185/17z91 Hv 93/17p(Bitte in allen Eingaben anführen)Landesgerichtsstraße 111082 WienTel.: 01/40127-306621Fax: 01/40127*Sachbearbeiterin: Staatsanwältin Dr. Olivia WINTERPersonenbezogene Ausdrücke in diesemSchreiben umfassen Frauen und Männergleichermaßen.REPUBLIK ÖSTERREICHSTAATSANWALTSCHAFT WIEN1 von 4An dasLandesgericht für Strafsachen Wien [Bereitgestellt: 11.04.2018 14:51]
I./ Berufung wegen SchuldDas Erstgericht stützt seinen Freispruch zu Punkt II./ des Strafantrags darauf, dass derAngeklagte sowohl zum Zeitpunkt des Veröffentlichens seiner Facebook-Einträge als auch beiseiner Beschuldigteneinvernahme am 27.11.2017 fest davon überzeugt war, dass Dr. LAM-BÄR im Zuge des Verfahrens zu AZ 105 E 905/13s des Bezirksgerichts Vöcklabruckamtsmissbräuchlich gehandelt habe, sodass mangels Vorliegens der Voraussetzungen derWissentlichkeit in Bezug auf die Falschheit seiner Beschuldigung der Angeklagte damit deswieder ihn erhobenen Vorwurfs in Richtung Verleumdung gemäß § 259 Z 3 StPOfreizusprechen war.Hierbei hat sich das Gericht jedoch nicht mit den den Angeklagten belastendenBeweisergebnissen auseinandergesetzt, nämlich, dass der Angeklagte anlässlich seinesFacebook-Postings am 09.07.2017 als „Generalbevollmächtigter“ der „Partei BRAVOÖSTERREICH“, Sprecher der „Aktionsplattform BÜRGER-DEMOKRATIE STATT PARTEIEN-DIKTATUR“ und „Leiter“ des „UNABHÄNGIGEN – AUS[S]ERPARLAMENTARI-SCHEN –BÜRGERUNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES“ auftrat, und somit von einer Nichtachtungstaatlicher Entscheidungen und von einem der führenden Betätigung in einer staatsfeindlichenVerbindung im Sinne des § 247a Abs 1 zweiter Fall StGB zumindest nahekommendenVerhaltens auszugehen ist.Der Angeklagte wirft Dr. LAM-BÄR Amtsmissbrauch in einem jahrelangenExekutionsverfahren zu AZ 105 E 905/13s des Bezirksgerichts Vöcklabruck der betreibendenPartei Volksbank Salzburg E.G. gegen die verpflichtete Partei Josef HOLZINGER vor, sohinin einem Verfahren, indem er weder Partei noch sonstiger Beteiligter ist. Von JosefHOLZINGER wurden wiederholt erfolglose Ablehnungsanträge gegen die zuständige Richteringestellt. Am 04.07.2017 hatte Josef HOLZINGER erneut einen Ablehnungsantrag gegen Dr.LAM-BÄR erhoben, der mit Aktenvermerk der Gerichtsvorsteherin am 05.07.2017 aufgrundrechtsmissbräuchlicher Antragstellung unter Unterbleiben der beschlussmäßigen Erledigungabgelegt wurde. Nur 4 Tage danach, veröffentlichte der Angeklagte das erste Facebook-Posting lautPunkt I./A./ des Strafantrags und rief damit u.a. zur Einladung zum Lokalaugenscheinanlässlich der Schätzung der Liegenschaft an Ort und Stelle auf.Das Erstgericht stellte zu den Facebook-Postings fest, dass es der Angeklagte fürmöglich hielt und sich damit abfand, Dr. LAM-BÄR in einer für einen Dritten wahrnehmbarenWeise eines unehrenhaften und eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens, dasgeeignet ist, sie in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen, zu beschuldigen.Die Verantwortung des Angeklagten anlässlich seiner Beschuldigteneinvernahme am27.11.2017, „er habe nichts wissentlich falsch behauptet, im Gegenteil der Amtsmissbrauchder Richterin Dr. Lam-Bär sei eindeutig beweisbar und offensichtlich.“ kann somit auch nicht31 St 185/17z2 von 4
anders verstanden werden. Bei richtiger und lebensnaher Würdigung der vorliegendenBeweise insbesondere der vom Angeklagten getätigten Aussage, kann nur der Schlussgezogen werden, dass der Angeklagte wusste, dass sämtliche seiner Verdächtigungen falschsind, was sich auch aus den Feststellungen zum Verfahren AZ 105 E 905/13s desBezirksgerichts Vöcklabruck eindeutig ergibt. Gerade bei Personen mit einem äußerst starkverdichteten Rechtsbewusstsein und mit einer entsprechend charakterisiertenPersönlichkeitsstruktur widerspricht jegliche gegenteilige Annahme dem Verstand einesdurchschnittlichen Betrachters. Daran mag auch das persönliche Auftreten des Angeklagten inder Hauptverhandlung nichts ändern, wo er abermals behauptete, dass es im FallHOLZINGER 6.000 (!) eindeutig beweisbare Fehlurteile gäbe und es eindeutig nachweisbarsei, dass Dr. LAM-BÄR einen Amtsmissbrauch begangen habe. Gerade weil der Angeklagtebeim Erstgericht den nachhaltigen Eindruck hinterließ, ein wesentlicher Bestandsteil seinesLebens sei der (vermeintliche) Kampf gegen von ihm als bestehend angesehenemissbräuchliche Vorgänge im Staatsapparat und in der Justiz, ist für jeden durchschnittlichenBetrachter klar erkennbar, dass der Angeklagte genau wusste, was er tat und sagte. Das Erstgericht hätte daher bei richtiger Würdigung dieser Angaben zu dem Ergebnisgelangen müssen, dass der Angeklagte wusste, dass seine Verdächtigungen gegen Dr. LAM-BÄR falsch sind und somit ein für die Annahme des § 297 Abs 1 StGB notwendigesTatbestandselement gegeben ist. Diese Tatsachen sind deshalb für den Schuldspruch relevant, weil unter Zugrundlegungdieser Feststellungen der Angeklagte das ihm zur Last gelegte Delikt des § 297 Abs 1 zweiterFall StGB verwirklicht hätte.II./ Berufung wegen StrafeBei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als erschwerend das Zusammentreffenzweier Vergehen und als mildernd die gerichtliche Unbescholtenheit des Angeklagten.Die Strafzumessungsgründe wurden vom Erstgericht in ihrer Gesamtheit nichtentsprechend gewürdigt. Die Taten lassen auf eine gegenüber rechtlich geschützten Wertenablehnende Einstellung des Angeklagten, der sich als „Generalbevollmächtigter“ der „ParteiBRAVO ÖSTERREICH“, Sprecher der „Aktionsplattform BÜRGER-DEMOKRATIE STATTPARTEIEN-DIKTATUR“ und „Leiter“ des „UNABHÄNGIGEN – AUS[S]ERPARLAMENTARI-SCHEN – BÜRGERUNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES“ bezeichnet, schließen. Gerade aufgrund seines völlig fehlenden Unrechtsbewusstseins und seinerstaatsfeindlichen Gesinnung ist es nicht nur aus spezialpräventiven sondern erst recht aus31 St 185/17z3 von 4
generalpräventiven Gründen geboten, die verhängte Strafe zu erhöhen.Die Staatsanwaltschaft Wien stellt daher dieA N T R Ä G E,das Oberlandesgericht Wien möge 1./im Sinne der Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld das Beweisverfahrenwiederholen und antragsgemäß ergänzen oder die Strafsache zur neuerlichenDurchführung des Verfahrens an das Erstgericht zurück verweisen;in eventu2./der Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe Folge geben und die über HerbertSZLEZAK verhängte Strafe schuld- und tatangemessen erhöhen.Staatsanwaltschaft WienWien, am 09.04.2018Dr. Tatiana Spitzer-Edl, Staatsanwältin Elektronische Ausfertigunggemäß § 79 GOG31 St 185/17z4 von 4
generalpräventiven Gründen geboten, die verhängte Strafe zu erhöhen.Die Staatsanwaltschaft Wien stellt daher dieA N T R Ä G E,das Oberlandesgericht Wien möge 1./im Sinne der Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld das Beweisverfahrenwiederholen und antragsgemäß ergänzen oder die Strafsache zur neuerlichenDurchführung des Verfahrens an das Erstgericht zurück verweisen;in eventu2./der Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe Folge geben und die über HerbertSZLEZAK verhängte Strafe schuld- und tatangemessen erhöhen.Staatsanwaltschaft WienWien, am 09.04.2018Dr. Tatiana Spitzer-Edl, Staatsanwältin Elektronische Ausfertigunggemäß § 79 GOG31 St 185/17z4 von 4