Josefstädter Advent

Die Aktionsplattform Bürgerdemokratie statt Parteiendiktatur hat aufgrund zahlreicher Beschwerden und Missstandsdarstellungen beschlossen, einen ausserparlamentarischen unabhängigen Bürgeruntersuchungsausschuss AUA einzurichten. Im Rahmen der Untersuchung soll die Arbeit des Bezirksgerichts in Vöklabruck und die zuständige Rechtsmittelinstanz, das Landesgericht Wels auf Rechtsstaatlichkeit geprüft werden.

Untersucht wird am Fall Josef Holzinger als größter Justizskandal Österreichs.

Herbert Szlezak:“Angetrieben durch die Gier einiger Zeitgenossen wird Josef Holzinger seit nunmehr 40 Jahren unter Beihilfe einer korrupten Justizseilschaft systematisch zwangsenteignet. Die Richterin, die diese Amtshandlung veranlaßt hat, wurde schon vor Jahren vom obersten Gerichtshof in dieser Causa für befangen erklärt, ignoriert das Urteil offenbar und betreibt die Existenzvernichtung munter weiter. Ist Österreich schon rechtsbankrott?“

Wir ersuchen alle Aktivbürger, uns sachdienliche Informationen wie Zeugenaussagen, Akten, Beschlüsse, Gerichtsurteile, Fotos, Sachverhaltsdarstellungen, Videos und weitere Beweismittel zur internen Prüfung zukommen zu lassen.

Wir werden laufend über die Ergebnisse der Untersucheng berichten und den Endbericht veröffentlichen.

Lokalaugenschein Tatort Justiz Justizpalast am 13.12.2018 9.15 – 10.15 Uhr

OLG Wien, Saal E, 2. OG, 1011 Wien, Schmerlingplatz

Republik Österreich gegen Herbert Szlezak wegen übler Nachrede §§ 111 (1) 112 (2) StGB und Verleumdung § 297 StGB bezogen auf das facebook.comPostings:

Zitat: „In Österreich von heute sitzen die gemeingefährlichsten Verbrecher nicht in der Strafanstalt Stein sondern in der Justiz.“
und dem Vorwurf des schweren Amtsmissbrauchs gegen eine Richterin.

Korrupte Richterin mißbraucht Polizeieinheiten für rechtswidrige Zwangsvollstreckung !

O-Ton Herbert Szlezak:“Erster öffentlicher Bürgeruntersuchungsausschuss im Beisein eines Richters.“

Fortsetzung Landesgericht für Strafsachen Landesgerichtsstraße 11 1080 Wien Do 1. März 2018 11 Uhr bis 12.30 3. Stock, Saal 310 oder 302 Republik Österreich gegen Herbert Szlezak wegen übler Nachrede §§ 111 (1) 112 (2) StGB und Verleumdung § 297 StGB bezogen auf das facebook.com Postings:

„In Österreich von heute sitzen die gemeingefährlichsten Verbrecher nicht in der Strafanstalt Stein sondern in der Justiz.“ und dem Vorwurf des schweren Amtsmissbrauchs gegen eine Richterin.

Es ist dies ein Zitat von Dr. Karl Steinhauser. Herbert Szlezak

Unfassbare Vorgänge im und vor dem Justizpalast in Wien mit Fotos und Video dokumentiert

„Was scheren uns Gesetze und der Verfassungsgerichtshof“ dürften sich, dem Anscheine nach und wie nicht unbegründet vermutet werden darf, drei OLG-Richterinnen, zwei Dutzend Polizeibeamte und einige finster blickende Herren im Zivil gedacht haben am 13.Dezember 2018 im und vor dem Wiener Justizpalast.

Vor jenem Gerichtsgebäude, vor dem sich schon einmal schreckliche Dinge ereigneten, bei deren Ende 94 Tote  und 1148  Verletzte auf  den Strassen lagen … siehe ua  >Ausstellung des Innenministerium 

Zur Berufungsverhandlung am 13.Dezember 2018 in der Strafsache gegen Herbert Szlezak, 

Oberleutnant der Reserve, Präsident der Opferschutzorganisation „Opferoffensive“,  Generalbevollmächtigter der Partei „Bravo Österreich“,  Sprecher der Aktionsplattform „Bürgerdemokratie statt Parteiendiktatur“, Leiter des „Unabhängigen  Außerparlamentarischen Bürgeruntersuchungsausschuss AUA“ und engagierter Aufdecker von perversen Verbrechen, bei denen Kinder sexuell missbraucht wurden,

wurden vom nicht unumstrittenen (siehe Causa Mag. Baumgartner) OLG-Berufungssenat Natalia Frohner, Katja Bruzek und Alexandra Maruna Maßnahmen angeordnet, über deren rechtswidrigen Charakter keine Zweifel bestehen konnten.

Die von Frohner und Genossinnnen alamierten bzw. dirigierten polizeilichen Einsatzgruppen sollen jenen Personen den Zutritt zur öffentlichen (!!!) Berufungsverhandlung am 13.12.2018 verwehren, die sich weigern den polizeilichen Einsatzgruppen ihre Personalausweise auszuhändigen !!!!! (sohin nicht nur vorzuzeigen sich weigern !!)

Die Rechtswidrigkeit dieser (einst auch bei Grenzübergängen in der DDR ausgeübten) „Kontroll-Maßnahme“ hat bereits vor nahezu einem Jahrzehnt der Österreichische Verfassungsgerichtshof festgestellt:

>VfGH-Entscheidung vom 30.November 2011 zu B 1549/10-10

Der Leiter sowie einige Mitglieder der von Frohner & Co offenkundig zu rechtswidrigen Vorgehen verleitenden polizeilichen Einsatztruppe wurden mehrfach und eindringlichst auf oben zitierte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aufmerksam gemacht.

Ebenso auf dem Umstand, dass Frohner, Bruzek und Maruna in einem anderen Fall wegen Verdacht mehrfacher Verbrechen angezeigt wurden und zufolge einer weiteren VfGH-Entscheidung auch fraglich sei, ob die von Frohner & Genossinnen dirigierten polizeilichen Einsatztruppen den laut VfGH-Erkenntnis rechtsverletzenden Anordnungen der strafangezeigten Frohner, Bruzek und Maruna auch nachzukommen verpflichtet sind.

Das unter rechtswidrigen Umständen – Verletzung des Recht auf ein faires Verfahren – abgeführte Berufungsverfahren am 13.12.2018 endete nach kurzer Verhandlungsdauer mit einer Bestätigung des erstgerichtlichen Urteils:

Für seine im Internet verbreitete Meinung

„In Österreich von heute sitzen die gemeingefährlichsten Verbrecher nicht in der Strafanstalt Stein, sondern in der Justiz“

und für seine als „Verleumdung“ subsumierte Meinung über eine Richterin wurde Herbert Szlezak zu einer relativ geringfügigen  Geldstrafe verurteilt.

Herbert Szlezak hat nach der Berufungsverhandlung auf dem Stiegenaufgang zum Justizpalast laut und deutlich seine Meinung über unfassbare Zustände in der Justiz zum Ausdruck gebracht, worüber auch ein Video mit brisanten Aussagen angefertigt und auf >Youtube online gestellt wurde.

Ebenso hat Herbert Szlezak in zahlreichen Veroffentlichungen ua in einem >Brief an Bundeskanzler Kurz harsche Kritik an der Justiz in Österreich geübt.

Bestürzend und beklemmend,

die bei der Berufungsverhandlung am 13.12.2018 und in zunehmenden Maße bei Prozessen in Österreich angewandte, bei Schauprozessen in Diktaturen und Totalitärstaaten übliche Vorgangsweise:

Die „Gefährlichkeit“ von (meistens unschuldigen) Angeklagten durch enormen Personalaufwand an Sicherheitskräften zu manifestieren.

Den ca zehn Personen, die meisten in der Altersklasse von 50 bis 80 Jahren, die bei der Berufungsverhandlung am 13.12. 2018 der rechtsverletzenden Maßnahme nachgekommen, ihre Ausweise den diesbezüglich unerbittlichen Sicherheitskräften auszufolgen, standen im Verhandlungssaal den personell dreimal so starken, kampferprobten und bewaffneten uniformierten Polizisten und einigen finster blickenden Herrn in Zivilkleidung gegenüber.

Erwähnenswert das Faktum, dass die „Pensionisten“ bereits bei der Sicherheitsschleuse einer rigorosen Kontrolle unterzogen wurden – im Justizpalast ist die Personenkontrolle manchmal besonders „penibel“, um nicht den Ausdruck „schikanös“ zu verwenden.

Die gewissenhaftest kontrollierten „Pensionisten“ werden wohl kaum irgendeinen Gegenstand in Händen gehabt haben, mit denen sie auch nur einen der zahlenmässig ihnen überlegenen, kampfgeschulten und bewaffneten Sicherheitskräfte bedrohen oder gar ein Leid zufügen hätten können.

Beklemmend der Gedanke, es könnte einer der bewaffneten, bestens geschulten und sicherlich auch zu jeder „Abwehrmaßnahme“ bereiten Sicherheitskräfte von einer realen Gefahrenlage überzeugt sein.

Wie bedenkenkos – milde ausgedückt – die von den strafangezeigten Richterinnen Frohner, Bruzek und Maruna dirigierten Sicherheitskräfte agierten, zeigte sich auch nach der Berufungsverhandlung.

 

Die uniformierten wie auch zivilgekleideten Mitglieder der polizeilichen Einsatztruppe nahmen nach Verlassen des Gerichtsgebäude den Stiegenaufgang zum Justizpalast total in ihren Besitz und zwar derart, dass sie auch den ca 140 cm breiten Gehweg absperrten und dadurch Passanten zwangen auf die Fahrbahn auszuweichen und sie der Gefahr einer tödlichen Kollision mit einem Fahrzeug aussetzten.

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